Die Vertragsauflösung während der Probezeit muss:
- schriftlich und
- per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe an die andere Partei in zweifacher Ausfertigung mit Empfangsbestätigung per Unterschrift erfolgen.
Eine Kopie des vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber unterzeichneten Kündigungsschreibens gilt als Empfangsbestätigung der Kündigung.