D6c5 - Welche Folgen hat die progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen für den Arbeitnehmer ?

Die progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen wird einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit gleichgestellt und als solche bei der Festlegung der Beendigung des Anspruchs auf Krankengeld berücksichtigt (78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 104 Wochen).

Bei einer progressiven Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt und die anderen aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Vorteile bis zum Ende des Kalendermonats, in welchem der 77. Tag der Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Bezugszeitraums von 12 Monaten liegt, in voller Höhe weiterzuzahlen. Ab dem Monat nach dem 77. Krankheitstag wird der Arbeitnehmer zu 100 % von der CNS übernommen, d. h. sowohl für die Zeit, in der der Arbeitnehmer arbeitet, als auch für die Zeit, in der er nicht arbeitet. 

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