Der Anspruch auf progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeutischen Gründen unterliegt folgenden Bedingungen:
- Der Arbeitnehmer war in den drei Monaten vor seinem Antrag mindestens einen Monat lang arbeitsunfähig;
- Der Arbeitnehmer ist zum Zeitpunkt des Antrags weiterhin arbeitsunfähig;
- Die Arbeitswiederaufnahme wird als förderlich für die Verbesserung des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers angesehen;
- Der Arbeitgeber hat seine Zustimmung gegeben.
Der Antrag auf progressive Arbeitswiederaufnahme aus therapeuteschen Gründen muss bei der Nationalen Gesundheitskasse (CNS) gestellt werden.