D6a21 - Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn an den krankheitsbedingt abwesenden Arbeitnehmer einzustellen, wenn die CNS eine Ablehnungsentscheidung getroffen hat?

Ja.

Stellt der beratende Arzt des kontrollärztlichen Dienstes der Sozialversicherung (im Folgenden „CMSS“) jedoch die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers fest oder liegen andere Gründe für die Beendigung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung oder auf Krankengeld vor (z. B. Weigerung ohne berechtigten Grund des Arbeitnehmers, sich der ärztlichen Untersuchung zu unterziehen), kann die CNS einen ablehnenden Beschluss fassen, der dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung (durch den Arbeitgeber) oder auf Zahlung von Krankengeld (durch die CNS) automatisch ein Ende setzt.

Wurde ein Arbeitgeber demnach von der CNS mittels Beschluss von deren Vorsitzenden darüber in Kenntnis gesetzt, dass sein Arbeitnehmer für fähig erklärt wurde, die Arbeit ab einem bestimmten Datum wiederaufzunehmen, ist er verpflichtet, die Entgeltzahlungen an den Arbeitnehmer während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung einzustellen, auch wenn der Arbeitnehmer im Besitz von neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist, die über dieses Datum hinausgehen.

Der Arbeitgeber muss dem ablehnenden Beschluss der zuständigen Stelle auf jeden Fall Folge leisten.

Gemäß Artikel 186 Absatz 1 der Satzung der CNS zählen solche Abwesenheiten weder zu den von Artikel L. 121-6 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehenen 77 Tagen noch zu den 78 Wochen, da sie weder vom Arbeitgeber noch von der Kasse übernommen werden.

Demnach ist es am Arbeitnehmer zu entscheiden, ob er die Arbeit wieder aufnimmt oder, falls er sich nicht dazu imstande fühlt, binnen vierzig Tagen ab der Zustellung Widerspruch gegen den ablehnenden Beschluss einzulegen.

Widerruft die CNS ihren ablehnenden Beschluss wird der Anspruch auf integrale Fortzahlung des Entgelts und der anderen sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Vorteile wiederhergestellt.

Gibt der Vorstand dem Widerspruch des Arbeitnehmers statt, muss der Arbeitgeber darauf vorbereitet sein, ihm die für den Zeitraum der Entgeltfortzahlung geschuldeten Löhne rückwirkend zu zahlen.

Zum letzten Mal aktualisiert am