Ja.
Die einmonatige Frist, um einen schwerwiegenden Kündigungsgrund geltend zu machen, wird während des durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgedeckten Zeitraums ausgesetzt und läuft wieder ab der Wiederaufnahme der Arbeit durch den Arbeitnehmer oder ab Ablauf der 26 Wochen ununterbrochener krankheitsbedingter Abwesenheit.
Beispiele
Der Arbeitnehmer begeht am 22. Mai 2018 eine schwerwiegende Verfehlung. Er ist vom 1. Juni bis zum 30. Juni 2018 krankgeschrieben.
Die einmonatige Frist wird während der krankheitsbedingten Abwesenheit (Juni) ausgesetzt und läuft wieder ab dem 1. Juli bis zum 22. Juli 2018.