Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mindestens 8 Tage vor Ablauf des Vertrags auszuhändigen.
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Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist das Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer auf dessen Verlangen mindestens 8 Tage vor Ablauf des Vertrags auszuhändigen.