Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers können Arbeitnehmer und Auszubildende in den Genuss von Insolvenzgeld gelangen.
Hinweis: Die Bewilligung von Insolvenzgeld ist an die Bedingung geknüpft, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung in dem betroffenen Unternehmen beschäftigt ist.
Demnach gelangt ein Arbeitnehmer der vor dem Datum der Insolvenzeröffnung entlassen wurde, dessen gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Kündigungsfrist jedoch am Datum dieser Insolvenzeröffnung noch nicht abgelaufen ist, in den Genuss des Insolvenzgeldes, dies unabhängig davon, ob er während der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wurde oder nicht.