Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers wird der Arbeitsvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Um den Einkommensverlust auszugleichen hat der Arbeitnehmer im Falle einer Nichtweiterführung der Geschäfte durch den Insolvenzverwalter oder den Nachfolger des Arbeitgebers unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf:
- die Aufrechterhaltung seines Lohns für den Monat, in dem die Insolvenz eintritt, sowie für den Folgemonat;
- die Zahlung von Insolvenzgeld, d. h. einer Sonderentschädigung in Höhe von 50 % der Kündigungsentschädigung, auf die der Arbeitnehmer im Falle einer ordentlichen Kündigung Anspruch gehabt hätte.