Ja.
Zweck eines Gerichtsverfahrens ist es, einen Streit beizulegen und mit einem Urteil zu schlichten.
Mit jedem Gerichtsverfahren sind jedoch hohe Kosten und andere Nachteile verbunden, sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer, wie z. B. die Dauer des Prozesses.
Mit einer außergerichtlichen Einigung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber lässt sich eine Streitsache ebenfalls klären, ohne dass ein Gericht angerufen werden muss.
Der Arbeitnehmer und sein Arbeitgeber können dazu einen vertraglichen Vergleich schließen.
Anmerkung
Der Vergleich kann entweder während der Erfüllung des Arbeitsvertrags oder nach Ende des Arbeitsverhältnisses geschlossen werden.
Nach Abschluss des Vergleichs kann kein Gericht mehr in der Streitsache, die Gegenstand des Vergleichs ist, angerufen werden, da die Vereinbarung zwischen den Parteien endgültig ist.
Wenn der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber einen Vergleich schließen, während ein Gerichtsverfahren läuft, wird dieses mit dem Abschluss des Vergleichs eingestellt.