Eine Klageerhebung beim Arbeitsgericht erfolgt mit einem Klageantrag, der in der Anzahl der betroffenen Parteien eingereicht werden muss.
Dieser Antrag ist ein Schriftstück, das formlos verfasst werden kann und mindestens Name, Vorname, Beruf und Wohnsitz des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, den Streitgegenstand sowie eine Darlegung des beanstandeten Sachverhalts enthalten muss.
Fehlen diese Angaben, ist der Antrag nichtig.
Auch wenn der Antrag vor dem Richter näher ausgeführt werden kann, wird dringend empfohlen, den Sachverhalt genau zu erläutern und die Forderung(en) deutlich zu formulieren.
Jede neue Forderung, die nicht in dem Antrag enthalten ist, ist unzulässig und wird deshalb nicht vom Gericht geprüft.