Der Berufungsgerichtshof prüft die vom Arbeitsgericht in erster Instanz entschiedenen Streitfälle.
Er prüft insbesondere die arbeitsrechtlichen Entscheidungen der Arbeitsgerichte Diekirch, Esch-sur-Alzette und Luxemburg.
Der Berufungsgerichtshof übt eine rechtliche und faktische Kontrollfunktion zu den ihm vorgelegten Urteilen aus. Er kann die Entscheidung der erstinstanzlichen Richter bestätigen oder ganz oder teilweise aufheben oder abändern.
Im Fall der Aufhebung oder Abänderung wird der Fall neu verhandelt.