Die Kündigung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Arbeitnehmer seinen Kündigungswunsch klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat, beispielsweise durch postalische Übersendung des Kündigungsschreibens.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Kündigungsentscheidung unwiderruflich und der Arbeitnehmer hat keinen Einfluss mehr auf den weiteren Verlauf. Er kann seine Entscheidung nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers rückgängig machen.