Das Gesetz schreibt nur vor, dass der Aufhebungsvertrag schriftlich festgehalten werden muss, aber nicht, welchen Inhalt dieses Schriftstück haben muss.
Es ist jedoch ratsam, Folgendes in das Schriftstück aufzunehmen:
- Personalien der Parteien;
- Nennung des Arbeitsvertrags, der aufgelöst werden soll;
- Bereitschaft, den Arbeitsvertrag einvernehmlich aufzulösen;
- Datum, zu dem die Auflösung des Vertrags wirksam werden soll.
Es kann auch der Hinweis aufgenommen werden, dass jede Partei erklärt, dass sie den Sinn und die Bedeutung dieser Vereinbarung verstanden hat und sie der Auflösung freiwillig zustimmt.