D11d2 - Welche Formvorgaben sind bei einem Aufhebungsvertrag zu beachten?

Das gegenseitige Einvernehmen muss folgendermaßen festgestellt werden:

  • schriftlich;
  • in zweifacher Ausfertigung und
  • unterzeichnet von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Anmerkung
Bei Nichtbeachtung der Formvorgaben ist der Aufhebungsvertrag nichtig.

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