D11a12 - Welche Kündigungsfrist ist einzuhalten?

Wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ordentlich kündigt, muss er eine Kündigungsfrist einhalten, die sich nach der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers richtet.

Die Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers wird am Tag der Kündigung ermittelt und nicht am Datum des Ablaufs der Kündigungsfrist.

Sie wird nicht nur nach den Dienstjahren in dem kündigenden Unternehmen bemessen, sondern es werden auch die Dienstjahre berücksichtigt, die gegebenenfalls in der Unternehmensgruppe geleistet wurden, sofern das Arbeitsverhältnis ohne Unterbrechung bestand.

Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers 
Betriebszugehörigkeit Einzuhaltende Kündigungsfrist

< 5 Jahre

2 Monate

≥ 5 Jahre

4 Monate

≥ 10 Jahre

6 Monate

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