D9a5 - Muss der Arbeitgeber den Ausgleichsurlaub dem gesetzlichen Jahresurlaub des Arbeitnehmers hinzurechnen?

Ja.

Der Arbeitgeber muss den Ausgleichsurlaub als solchen in das Register des gesetzlichen Jahresurlaubs des Arbeitnehmers aufnehmen.

Der Ausgleichsurlaub ist aber binnen 3 Monaten ab dem Feiertag, durch den er entstanden ist, zu nehmen.

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