Begriffsbestimmungen
Unter diskriminierender Belästigung versteht man demnach eine Situation, in der unerwünschtes, vom Gesetz als diskriminierend eingestuftes Verhalten erfolgt, das bezwecken oder bewirken soll, die Würde einer Person (Opfer) zu verletzen, und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld zu schaffen.
Anmerkung
Jede Diskriminierung aus einem der im Gesetz abschließend aufgezählten Gründe ist verboten.