D10b1 - Was versteht man unter sexueller Belästigung?

Begriffsbestimmung
Das Arbeitsgesetzbuch definiert sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis als „jedes Verhalten sexueller Natur oder jedes sonstige Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, von dem derjenige, der sich dessen schuldig macht, weiß oder wissen müsste, dass es die Würde eines Menschen verletzt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • das Verhalten ist unerwünscht, unangebracht, ungerechtfertigt und beleidigend für die Person, gegen die es gerichtet ist;
  • die Tatsache, dass eine Person ein solches Verhalten seitens des Arbeitgebers, eines Arbeitnehmers, eines Kunden oder eines Lieferanten ablehnt oder toleriert, dient ausdrücklich oder implizit als Grundlage für eine Entscheidung, die die Rechte dieser Person in Sachen berufliche Ausbildung, Beschäftigung, Aufrechterhaltung der Beschäftigung, Beförderung oder Gehalt beeinträchtigt, oder für jede andere beschäftigungsrelevante Entscheidung;
  • ein solches Verhalten schafft ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld für die Person, gegen die es gerichtet ist.

Besagtes Verhalten kann körperlich, verbal oder nonverbal sein. Es wird von vorsätzlichem Verhalten ausgegangen.“.»

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