Nein.
Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für die Arbeitnehmer liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Es handelt sich also um eine freiwillige Maßnahme und nicht um eine Verpflichtung oder einen Besitzstand.
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Nein.
Die Einrichtung eines Arbeitszeitkontos für die Arbeitnehmer liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Es handelt sich also um eine freiwillige Maßnahme und nicht um eine Verpflichtung oder einen Besitzstand.