D5k8 - Kann in einem Tarifvertrag ein anderer Bezugszeitraum als der im Arbeitsgesetzbuch vorgeschriebene Bezugszeitraum festgelegt werden?

Der gesetzliche Bezugszeitraum der 4 Arten von Betrieben kann durch tarifvertragliche Bestimmungen erhöht werden, darf allerdings 12 Monate nicht überschreiten.

Für Saisonbetriebe darf der Bezugszeitraum jedoch nicht den jährlichen Öffnungszeitraum überschreiten.

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