Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres an 20 Sonntagen gearbeitet haben, haben Anspruch auf mindestens 2 zusätzliche Urlaubstage.
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Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres an 20 Sonntagen gearbeitet haben, haben Anspruch auf mindestens 2 zusätzliche Urlaubstage.