Beim Teildienst darf die tägliche Arbeitszeit nur durch eine unbezahlte Pause unterbrochen werden.
Die Dauer dieses Zeitraums darf 3 Stunden nicht überschreiten. Ihre Dauer kann durch Tarifvertrag erhöht oder reduziert werden.
Die Dauer dieser Pause kann für Unternehmen des Hotel- und Gastronomiegewerbes auf deren Antrag für das gesamte betroffene Personal oder nur für einen Teil des Personals auf 4 Stunden erhöht werden.
Der entsprechende ordnungsgemäß begründete Antrag muss beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt eingereicht werden. Ihm ist die Stellungnahme des gegebenenfalls vorhandenen Betriebsrats beizufügen.
Bei Unternehmen dieser Branche, die weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, ist dem Antrag eine Stellungnahme aller Arbeitnehmer des Unternehmens beizufügen, die im Teildienst arbeiten.
Der Minister für Arbeit entscheidet nach Stellungnahme des Gewerbe- und Grubenaufsichtsamts über den Antrag.
Hinweis: Bei Nichteinhaltung der Vorschriften zum Teildienst droht dem Arbeitgeber eine Freiheitsstrafe von 8 Tagen bis 6 Monaten und/oder eine Geldstrafe von 251 € bis 20.000 €.