D5k22 - Was versteht man unter einem „Unternehmen, das eine wirtschaftliche und soziale Einheit bildet“?

Begriffsbestimmungen
Unter einem Unternehmen, das eine wirtschaftliche und soziale Einheit bildet, wird eine Gesamtheit von Rechtssubjekten verstanden, die, selbst wenn sie eigenständige und/oder verschiedene Rechtspersönlichkeiten besitzen und selbst wenn sie als Franchisesystem betrieben werden, trotzdem eine oder mehrere Eigenschaften aufweisen, die darauf schließen lassen, dass es sich nicht um unabhängige oder eigenständige Einheiten handelt, sondern bei ihnen vielmehr eine Konzentration der Leitungsbefugnisse und identische und einander ergänzende Tätigkeiten bzw. eine Gemeinschaft von Arbeitnehmern gegeben ist, die durch identische, ähnliche oder einander ergänzende Interessen verbunden sind und insbesondere eine vergleichbare gesellschaftliche Stellung aufweisen.

Bei der Beurteilung, ob es sich um eine wirtschaftliche und soziale Einheit handelt, werden alle vorhandenen Aspekte berücksichtigt, insbesondere folgende Tatsachen:

  • die Tatsache, über gemeinsame oder sich ergänzende Strukturen oder Infrastrukturen zu verfügen;
  • die Tatsache, eine gemeinsame und/oder sich ergänzende und/oder aufeinander abgestimmte Strategie zu verfolgen;
  • die Tatsache, einem oder mehreren vollständig oder teilweise identischen, sich ergänzenden oder untereinander verbundenen wirtschaftlich Berechtigten zu unterstehen;
  • die Tatsache, einer gemeinsamen oder miteinander verbundenen Geschäftsleitung oder Aktionärsstruktur bzw. Verwaltungs-, Leitungs- oder Kontrollorganen zu unterstehen, die sich ganz oder teilweise aus den gleichen Personen oder aus Personen, die die gleichen Einrichtungen vertreten, zusammensetzen;
  • die Tatsache, über eine durch gemeinsame oder sich ergänzende Interessen verbundene Arbeitnehmergemeinschaft oder eine Arbeitnehmergemeinschaft mit einem vergleichbaren oder zu verwandten sozialen Status verfügen.

Es wird von einer wirtschaftlichen und sozialen Einheit ausgegangen, wenn mehrere Betriebe unter einem identischen oder sich weitgehend ähnelnden Firmennamen arbeiten (einschließlich Franchisesysteme).

Anmerkung
Die Bestimmungen zu wirtschaftlichen und sozialen Einheiten gelten nicht für Vereine ohne Gewinnzweck.

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