Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer über einen als Durchschnitt des Bezugszeitraums berechneten Zeitraum von 7 Tagen länger als 48 Stunden arbeiten lässt, so muss er vorab die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitnehmers einholen.
Die Zustimmung des Arbeitnehmers muss zu Beginn jedes Bezugszeitraums schriftlich erfolgen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit allen Arbeitnehmern zu führen, die eine solche Wochenarbeitszeit leisten.