Die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit im Bezugszeitraum hängt von der Zeit des Jahres und der Größe des Betriebs ab.
So wird die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit in Betrieben, die regelmäßig weniger als 15 Arbeitnehmer beschäftigen, je nach den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Zeiten des Jahres auf 12 Stunden pro Tag und 51 Stunden pro Woche bzw. 54 Stunden erhöht:
Zeitabschnitt des Jahres |
Tägliche Höchstarbeitszeit |
Wöchentliche Höchstarbeitszeit |
Juni und September |
12 Stunden |
51 Stunden |
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12 Stunden |
54 Stunden |