Wie bei erwachsenen Arbeitnehmern darf die Arbeitszeit von Jugendlichen, also von Arbeitnehmern im Alter von 15 bis 18 Jahren, die folgenden Obergrenzen nicht überschreiten:
- 8 Stunden pro Tag;
- 40 Stunden pro Woche.
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Wie bei erwachsenen Arbeitnehmern darf die Arbeitszeit von Jugendlichen, also von Arbeitnehmern im Alter von 15 bis 18 Jahren, die folgenden Obergrenzen nicht überschreiten: