Bestandteil der Arbeitszeit von Jugendlichen sind:
- die Zeit für den Unterricht und die Ausbildung,
- die Tätigkeiten im Unternehmen im Rahmen ihrer Ausbildung, insbesondere in dualen Ausbildungssystemen, sowie
- die Zeit, die mit Tätigkeiten zugebracht wird, die nicht mit dem Unterricht oder der Berufsausbildung in Zusammenhang stehen, insbesondere in dualen Ausbildungssystemen, und/oder
- die Tätigkeiten, die außerhalb des Schulunterrichts oder der Anwesenheit in einem Unternehmen im Rahmen eines dualen Ausbildungssystems durchgeführt werden.
Der Arbeitgeber muss zulassen, dass die Jugendlichen ihre Arbeit verlassen, um am obligatorischen Berufsschulunterricht teilzunehmen.
Die in der Schule verbrachten Stunden, insbesondere im Rahmen eines dualen Ausbildungssystems, gelten als Arbeitsstunden und sind wie vereinbart zu vergüten.