Bestandteil der Arbeitszeit junger Arbeitnehmer sind:
- die Zeit, während der ein junger Arbeitnehmer bei der Arbeit ist, seinem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt, und
- die Zeit, die eine aufgrund des Besuchs einer Fach- oder Berufsschule beschäftigte junge Person im Rahmen eines dualen theoretischen oder praktischen Ausbildungssystems oder eines betrieblichen Praktikums im Unterricht oder in der Ausbildung verbringt.
Die Arbeitszeit umfasst keine Ruhezeiten, in denen der junge Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht zur Verfügung steht, es sei denn, die Arbeit wird als durchgehende Arbeitszeit geleistet.
Ist ein junger Arbeitnehmer bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt, so werden die verschiedenen Arbeitszeiten zusammengezählt.