Ja.
Der Arbeitsorganisationsplan (POT) muss allen betroffenen Arbeitnehmern spätestens 5 Tage vor seinem Inkrafttreten auf dem am besten geeigneten Weg mitgeteilt werden.
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Der Arbeitsorganisationsplan (POT) muss allen betroffenen Arbeitnehmern spätestens 5 Tage vor seinem Inkrafttreten auf dem am besten geeigneten Weg mitgeteilt werden.