D5e2 - Welche Arbeitnehmer sind vom Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen?

Das Verbot der Sonntagsarbeit findet auf die folgenden Unternehmen keine Anwendung:

  • Handelsreisende und Handelsvertreter, insofern sie ihre Arbeit außerhalb des Unternehmens erledigen;
  • Arbeitnehmer, die eine Stelle in der Geschäftsleitung innehaben;
  • Führungskräfte  deren Anwesenheit im Unternehmen erforderlich ist, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Kontrolle sicherzustellen;
  • Geistliche.

Zum letzten Mal aktualisiert am