Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein besonderes Verzeichnis mit der Verlängerung der normalen Arbeitszeit, den geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, oder in der Nacht sowie den hierfür gezahlten Vergütungen zu führen.
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Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein besonderes Verzeichnis mit der Verlängerung der normalen Arbeitszeit, den geleisteten Arbeitsstunden an Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, oder in der Nacht sowie den hierfür gezahlten Vergütungen zu führen.