Kein Schlafzimmer in einer Unterkunft bzw. kein Zimmer darf von mehr als 2 volljährigen Personen bewohnt werden.
Unterkünfte, Zimmer und Gemeinschaftsbereiche müssen vor Feuchtigkeit, Kälte, Hitze und Zugluft geschützt sein.
Keine Unterkunft, kein Zimmer und kein Gemeinschaftsbereich darf Folgendes aufweisen:
- Luft- oder Staubverunreinigungen mit chemischen Kontaminanten oder physikalischen Faktoren; oder
- eine hohe Konzentration von Mikroorganismen, die durch austretendes oder eindringendes Wasser, eine Wärmebrücke, aufsteigende Feuchtigkeit oder eine mechanische Lüftungs- oder Luftaufbereitungsanlage verursacht wurde;
die der Gesundheit der Bewohner schaden könnte(n).
Räume wie Schlafzimmer und Wohnzimmer müssen ein Fenster haben, das einen direkten Blick nach draußen bietet. Küchen müssen ein solches Fenster haben, wenn es als zweiter Notausgang für die Bewohner dient, ansonsten ist eine mechanische Lüftungsanlage ausreichend.
Badezimmer, Toiletten, Waschräume und Einrichtungen zur Entsorgung von Hausmüll, die sich im Gebäude befinden, müssen mit einem natürlichen oder mechanischen Lüftungssystem ausgestattet sein. Bei mechanischer Belüftung muss die Anlage regelmäßig gemäß den Vorgaben des Herstellers gewartet werden.
Hausmüll ist entweder in einer separaten und belüfteten Einrichtung in einem Gebäude, das eine oder mehrere Unterkünfte oder Zimmer umfasst, oder außerhalb des Gebäudes zu lagern.
Die Bewohner müssen die Möglichkeit haben, ihre Wäsche außerhalb ihres Zimmers zu trocknen.