Ja.
Die Kosten zur Unterbringung in Unterkünften und Zimmern, die für die Arbeitnehmer, welche von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernt sind, zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.
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Ja.
Die Kosten zur Unterbringung in Unterkünften und Zimmern, die für die Arbeitnehmer, welche von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernt sind, zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.