D15a44 - Muss der Arbeitgeber die Kosten für die Unterbringung in Unterkünften und Zimmern, die von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernten Arbeitnehmern vom Arbeitgeber zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, übernehmen?

Ja.

Die Kosten zur Unterbringung in Unterkünften und Zimmern, die für die Arbeitnehmer, welche von ihrem üblichen Arbeitsplatz entfernt sind, zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden müssen vom Arbeitgeber übernommen werden.

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