D15a41 - Was versteht man unter „Unterkunft“, „Zimmer“ und „Gemeinschaftsbereich“?

Unter „Unterkunft“ versteht man ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes, das zu Wohnzwecken dient und mindestens ein Wohnzimmer, eine Kochnische und ein Badezimmer mit Toilette umfasst.

Unter „Zimmer“ versteht man einen zu Wohnzwecken dienenden möblierten oder unmöblierten Raum in einem Gebäude, dessen Küche, Wohnzimmer und/oder Badezimmer sich außerhalb des Zimmers befinden und nur zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmt sind.

Unter „Gemeinschaftsbereich“ versteht man einen Bereich, der aus Küche, Wohnzimmer oder Badezimmer besteht, der für die Bedürfnisse der Bewohner eines oder mehrerer Zimmer bestimmt ist und sich außerhalb dieser Zimmer befindet.

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