Unterkünfte und Zimmer, die dem von seinem üblichen Arbeitsplatz entfernten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, müssen die folgenden Kriterien erfüllen:
- Gesundheits- und Hygienekriterien, einschließlich Anforderungen hinsichtlich Fläche, Feuchtigkeit, Belüftung, Schädlichkeit der Wände und der Luft sowie der allgemeinen Gesundheit der eine Unterkunft oder ein Zimmer bewohnenden Personen;
- Sicherheitskriterien, einschließlich Anforderungen hinsichtlich Zugang, Stabilität, Elektrizität, Heizung, Gas und Brandschutz einer Unterkunft oder eines Zimmers;
- Bewohnbarkeitskriterien, einschließlich Anforderungen hinsichtlich der Raumhöhe einer Unterkunft oder eines Zimmers sowie Anforderungen hinsichtlich der Grundausstattung einer Unterkunft oder eines Zimmers.
Die Einzelheiten der oben genannten Kriterien sind in der großherzoglichen Verordnung vom 20. Dezember 2019 zur Festlegung der Mindestkriterien für Gesundheit, Hygiene, Sicherheit und Bewohnbarkeit, die Unterkünfte und Zimmer erfüllen müssen, die zu Wohnzwecken vermietet oder zur Verfügung gestellt werden, festgelegt.