Ein im Ausland niedergelassenes Unternehmen kann seine Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, sofern während der gesamten Dauer der Entsendung ein Arbeitsverhältnis zwischen diesem Unternehmen und dem Arbeitnehmer besteht.
Die Entsendungen müssen im Rahmen eines mit der Erfüllung des Vertragsgegenstands endenden Dienstleistungsvertrags mit einem bestimmten Gegenstand oder für eine bestimmte zeitlich begrenzte Tätigkeit stattfinden.
Im Übrigen muss das entsendende Unternehmen eine reale und wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit in seinem Herkunftsland ausüben.
Zudem muss das entsendende Unternehmen die Entsendung spätestens bei Aufnahme der Arbeiten in Luxemburg über die eigens hierfür eingerichtete elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) anzeigen.