D15a20 - Welche Verantwortung hat die Bezugsperson?

Die Bezugsperson mit Ausnahme des Arbeitgebers übernimmt keinerlei rechtliche Haftung im Rahmen ihrer Aufgabe, welche lediglich darin besteht, den Kontakt mit dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) und den anderen in Sachen Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen zuständigen Behörden sicherzustellen.

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