D15a2 - Was versteht man unter „entsandter Arbeitnehmer“?

Begriffsbestimmungen

Unter „entsandter Arbeitnehmer“ versteht man jeden Arbeitnehmer, der üblicherweise im Ausland arbeitet und vorübergehend von seinem Arbeitgeber, der in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen ist, in das Staatsgebiet des Großherzogtums Luxemburg entsandt wurde, um dort seine Arbeit während der genau bestimmten Dauer der Dienstleistung, für die der Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, zu verrichten.

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