D15a19 - Müssen dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) die genauen Kontaktdaten der Bezugsperson mitgeteilt werden?

Ja.

Name und Vorname(n), die Adresse sowie die E-Mail- und telefonischen Kontaktdaten der Bezugsperson in Luxemburg müssen bei der Entsendungsanzeige über die elektronische Plattform beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) angegeben werden.

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