D15a18 - Was versteht man unter „Bezugsperson“?

Begriffsbestimmungen

Unter „Bezugsperson“ versteht man die vom entsendenden Unternehmen nach Belieben und eindeutig benannte juristische oder natürliche Person, die während der Dauer der Entsendung in Luxemburg anwesend und für den Kontakt mit dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) und den anderen in Sachen Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen zuständigen Behörden und gegebenenfalls für die Übermittlung und den Erhalt der entsprechenden Dokumente und/oder Stellungnahmen zuständig ist.

Es kann sich dabei um eine beliebige natürliche oder juristische Person handeln, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllt. Es kann sich demnach beispielsweise um einen Arbeitnehmer des entsendenden Unternehmens, eine Treuhandgesellschaft, einen Anwalt usw. handeln.

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