Die Bezugsperson, bei der es sich nicht um den Arbeitgeber handeln darf, übernimmt keinerlei rechtliche Haftung im Rahmen ihrer Aufgabe, welche lediglich darin besteht, den Kontakt mit dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt und den anderen in Sachen Einhaltung der mit der Entsendung verbundenen Bedingungen zuständigen Behörden sicherzustellen.