D15a17 - Wird dem entsendenden Unternehmen nach der Anzeige der Entsendung vom Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) eine Genehmigung ausgestellt?

Nein.

Dem entsendenden Unternehmen wird im Falle einer Anzeige der Entsendung beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) keine Genehmigung ausgestellt.

Um eine Dienstleistung in Luxemburg zu erbringen, muss das entsendende Unternehmen über die elektronische Plattform eine Entsendungsanzeige einreichen und dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln.

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