Nein.
Dem entsendenden Unternehmen wird im Falle einer Anzeige der Entsendung beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt (ITM) keine Genehmigung ausgestellt.
Um eine Dienstleistung in Luxemburg zu erbringen, muss das entsendende Unternehmen über die elektronische Plattform eine Entsendungsanzeige einreichen und dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln.