Die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern sehen keine Erteilung einer Genehmigung vor.
Um eine Dienstleistung in Luxemburg zu erbringen, muss das entsendende Unternehmen über die elektronische Plattform eine Entsendungsanzeige beim Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt einreichen und Letzterem sämtliche erforderlichen Unterlagen übermitteln.