Für jeden entsandten Arbeitnehmer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU, eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder der Schweiz (gleichgestellte Staaten) besitzt und für länger als 3 Monate nach Luxemburg entsandt wird, muss vom entsendenden Unternehmen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.