Nein.
Die Bestimmungen über die Entsendung gelten ausschließlich für die Entsendung von Arbeitnehmern (Personen mit einem vertraglich festgelegten Unterordnungsverhältnis, die eine Vergütung als Gegenleistung für geleistete Arbeit beziehen).
Sie gelten demnach nicht für Selbstständige.