D15a11 - Bei welcher Behörde erhält das entsendende Unternehmen einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis für Drittstaatsangehörige?

Für jeden entsandten Arbeitnehmer, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der EU, eines Vertragsstaats des Abkommens über den EWR oder der Schweiz (gleichgestellte Staaten) besitzt und für länger als 3 Monate nach Luxemburg entsandt wird, muss vom entsendenden Unternehmen beim Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten ein Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis beantragt werden.

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