D15a10 - In welcher Sprache müssen die Informationen und Dokumente im Zusammenhang mit der Entsendung dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermittelt werden?

Die dem Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt zu übermittelnden Informationen und Dokumente müssen auf Französisch oder Deutsch übersetzt sein.

Zum letzten Mal aktualisiert am