Eine Betriebsordnung ist eine Sammlung schriftlicher, für die gesamte Belegschaft verbindlicher Vorschriften, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auferlegt.
Hierarchisch gesehen hat der Arbeitsvertrag Vorrang vor der Betriebsordnung.
Deshalb kann eine Betriebsordnung nicht vom Inhalt eines Arbeitsvertrags abweichen.
Hat der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift förmlich bestätigt, dass er die Betriebsordnung akzeptiert, gilt sie als Bestandteil des Arbeitsvertrags und hat dieselbe Wirkung.