Es gibt keine Formvorschriften für die Betriebsordnung. Sie kann in verschiedenen Formen gestaltet werden, z. B. als Aushang im Unternehmen, Rundbrief an die Arbeitnehmer, Veröffentlichung in der Unternehmenszeitschrift, E-Mail, Veröffentlichung im Intranet usw.
Der Inhalt muss den Arbeitnehmern jedoch zugänglich sein.