In einigen Artikeln des Arbeitsgesetzbuchs wird zwar auf die Betriebsordnung der Unternehmen verwiesen, aber es gibt weder eine Begriffsbestimmung noch spezifische Vorschriften zu dieser Betriebsordnung.
Es wird jedoch angenommen, dass unter Betriebsordnung die Regeln verstanden werden, die das Verhalten der einzelnen Akteure der Gesellschaft bei der Erfüllung ihrer jeweiligen Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bestimmen.
Begriffsbestimmungen
Im französischen Recht:
ist Folgendes unter Betriebsordnung zu verstehen:
(Zitat: „[Arbeitsrecht] Durch das Unternehmen ausgegebenes Dokument, das Maßnahmen zur Anwendung der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, allgemein und dauerhaft gültige Bestimmungen zur Disziplin, insbesondere zur Art und zum Maß der Sanktionen, Bestimmungen zu Verteidigungsrechten der sanktionsgefährdeten Arbeitnehmer sowie Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs zu sexueller Belästigung und Mobbing enthält.“
(Quelle: Dalloz, Lexique des termes juridiques 2012, 19. Ausgabe, Seite 740)
Die luxemburgische Rechtsprechung beruft sich üblicherweise auf die französische Rechtslehre, laut welcher die Betriebsordnung die allgemeinen und dauerhaft gültigen Bestimmungen enthält, die für Ordnung am Arbeitsplatz und das ordnungsgemäße Funktionieren des Unternehmens sorgen.