D1b11 - Behält der Arbeitnehmer die aufgrund seines befristeten Arbeitsvertrags erworbene Betriebszugehörigkeit, wenn das Arbeitsverhältnis am Ende seines Vertrags fortgesetzt wird?

Ja.

Wird das Arbeitsverhältnis nach einem befristeten Arbeitsvertrag fortgesetzt, behält der Arbeitnehmer die aufgrund dieses Vertrags erworbene Betriebszugehörigkeit.

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