Ja.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die verbietet, Mitglied eines Verwaltungsorgans zu sein und einer Beschäftigung gemäß einem Arbeitsvertrag nachzugehen.
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Ja.
Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, die verbietet, Mitglied eines Verwaltungsorgans zu sein und einer Beschäftigung gemäß einem Arbeitsvertrag nachzugehen.