Nein.
Die Dauer des Kultururlaubs darf nicht dem Jahresurlaub im Sinne der Artikel L. 233-1 bis L. 233-15 oder eines Tarif- bzw. Individualvertrags angerechnet werden.
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Die Dauer des Kultururlaubs darf nicht dem Jahresurlaub im Sinne der Artikel L. 233-1 bis L. 233-15 oder eines Tarif- bzw. Individualvertrags angerechnet werden.