D8r9 - Darf die Dauer des Kultururlaubs dem Jahresurlaub angerechnet werden?

Nein.

Die Dauer des Kultururlaubs darf nicht dem  Jahresurlaub im Sinne der Artikel L. 233-1 bis L. 233-15 oder eines Tarif- bzw. Individualvertrags angerechnet werden.

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